Gewährleistung und Haftung
Unsere Produkte und Dienstleistungen werden mit größter Sorgfalt und gemäß den vereinbarten Spezifikationen gefertigt. Die von uns gelieferten Bauteile und Komponenten entstehen ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Zeichnungen und technischen Vorgaben. Eine Prüfung der Plausibilität, Eignung oder Vollständigkeit dieser Kundenvorgaben erfolgt durch uns nicht.
Die Gewährleistung für Mängel wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen leisten wir Gewähr nur bei nachgewiesenen, von uns zu vertretenden Sachmängeln und ausschließlich in Form der Nacherfüllung. Weitere Gewährleistungsrechte, insbesondere Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nacherfüllung schlägt fehl oder wird unberechtigt verweigert.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren und Leistungen unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung bzw. Abnahme schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 HGB).
Jegliche weitergehende Haftung – insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:
- Schäden infolge unsachgemäßer oder fehlerhafter Montage, Installation oder Wartung durch den Kunden oder Dritte,
- Schäden durch natürliche Abnutzung, Korrosion oder äußere Einflüsse (z. B. Witterung, Chemikalien),
- Schäden infolge unzureichender oder fehlerhafter baulicher, technischer oder organisatorischer Gegebenheiten am Einsatzort.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). In letzterem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.